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Dokument-ID: 1068193
1.1 Datenschutzrecht nach der DSGVO
Anwendungsbereich
Die seit 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbare Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt gem deren Art 2
- für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen (Betroffener) sowie
- für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen,
- nicht hingegen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.