© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 655963

Markus Bulgarini - Stanislava Doganova - Anna Sophie Dalinger - Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Zwangsweise Räumung

Liegt ein vollstreckbarer Räumungstitel vor, kann die betreibende Partei (etwa der ehemalige Vermieter) nach Ablauf der für die Räumung im Titel aufscheinenden Frist Exekution durch zwangsweise Räumung beantragen. Das zu räumende Objekt ist im bindenden Wortlaut des Titels genau zu bezeichnen (Rz 1994/7).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop