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Dokument-ID: 1030334
7.6 Vergabe-Compliance
Unter Vergabe-Compliance versteht man Verhaltensweisen von Unternehmern und Entscheidungsträgern, die im Vergabeverfahren zu Problemen und Schwierigkeiten führen können. Insbesondere sind bei der Durchführung von Vergabeverfahren die Bestimmungen betreffend die Ausschlussgründe gem § 78 BVergG, betreffend den Nachweis und die Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit gem §§ 82 f BVergG und die Ausscheidungsgründe des § 141 Abs 1 BVergG zu beachten.