© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1120976

Michael Kres | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.5 Exkurs: Haftung des Organs im Rahmen von Privatwirtschaftsverwaltung

Die Frage der Abgrenzung der Privatwirtschaftsverwaltung von der Hoheitsverwaltung stellt eine der schwierigsten Problemstellungen des Amtshaftungsrechtes dar. • [Fußnote: Ziehensack in Ziehensack (Hrsg), Amtshaftungsgesetz (2011) Amtshaftung als besonderes Schadenersatzrecht zu § 1 AHG Rz 251.]  Die Privatwirtschaftsverwaltung stellt jenen weiten Bereich der Gemeindeaufgaben dar, im Zuge derer die Gemeinde privatwirtschaftlich, somit nicht „in Vollziehung der Gesetze“ (hoheitlich) tätig wird. Organwalter, Gemeindebedienstete bzw die Gemeinde selbst haften nach den schadenersatzrechtlichen Bestimmungen des ABGB, sofern sie im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung einen Schaden verursachen. Dabei wird – wie sonst auch – zwischen vertraglicher und deliktischer Schädigung unterschieden. • [Fußnote: Mader in Schwimann/Kodek (Hrsg), ABGB Praxiskommentar4 (2016) Vor zu § 1 AHG Rz 28; Eypeltauer/Strasser, Die Haftung der Organe und der Bediensteten der Gemeinden (1987) 16, 22; vgl auch Haidvogel, Gemeinderecht für Praktiker (2013) 179 f.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop