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Dokument-ID: 1163173
1.2.1 Zum notwendigen Inhalt des Bescheides
Die inhaltliche Ausgestaltung eines Baubewilligungsbescheides richtet sich nach den jeweiligen Materiengesetzen. Die formellen Anforderungen an einen baubehördlichen Bewilligungsbescheid richten sich jedoch grundsätzlich nach den Bestimmungen des AVG und es ergibt sich daraus der folgende Mindestinhalt: