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Dokument-ID: 1029976
2.2.5 Arten des Hauptmietzinses
Mietzinsüberschreitung
Die Bestimmungen des MRG und RichtWG hinsichtlich des Hauptmietzinses setzen eine Grenze für den höchstzulässigen Hauptmietzins fest. Wird zwischen den Parteien des Mietvertrags ein höherer Hauptmietzins als der höchstzulässige Hauptmietzins vereinbart, so ist diese Vereinbarung mit Unwirksamkeit behaftet.