© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1046811

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.3 NÖ GemO

Gem § 46 Abs 4 leg cit ist die Tagesordnung für den öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung spätestens am fünften Tag vor dem Tag der Gemeinderatssitzung an der Amtstafel der Gemeinde anzuschlagen und darf im Internet veröffentlicht werden. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich diese Frist auf den vorhergehenden Werktag.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop