5.4 Einfriedungen als Gräben zwischen Nachbarn
Einfriedungen als Gräben zwischen Nachbarn
Die Thematiken, welche das nachbarschaftliche Zusammenleben stören können, sind nicht enden wollend. Ein „einfallsreicher“ Nachbar kommt zum Beispiel auf die Idee, die Einfriedung entlang der seitlichen Grundstücksgrenze in einer Massivbauweise auszuführen und zu überdachen und behauptet nunmehr ein zulässiges Nebengebäude an der Grundstücksgrenze auszuführen, weshalb auch die Höhenbestimmungen für Einfriedungen nicht zur Anwendung kommen. Ein weiterer Nachbar in Wien lässt seinen ganzen Vorgarten durch einen blicksicheren Zaun gegen Blicke von außen abschirmen.