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Dokument-ID: 1030153
1.5 Verfahren
Allgemeines
Das Betriebsanlagen(genehmigungs)verfahren ist in den §§ 353 ff GewO geregelt. Die Entscheidungsfrist der Gewerbebehörde bzw des allenfalls angerufenen Landesverwaltungsgerichts (LVwG) beträgt im Betriebsanlagenverfahren iA vier Monate (§ 359a GewO).