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Dokument-ID: 1140458
6.3.1 Interne Hinweisgebung
Arbeitgeber (inkl öffentlicher Stellen), die in den Geltungsbereich des HSchG fallen, sind verpflichtet, ein internes Meldesystem nach den Vorgaben des HSchG einzurichten und zu betreiben. Ein Meldekanal bezeichnet einen vertraulichen Kommunikationskanal, über den Hinweisgeber Meldungen abgeben können (vgl TI Austria o J, S 27).