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Dokument-ID: 1140457
6.3 Interne/externe Hinweisgebung – Unterschiede, Abgrenzungen
§ 14 Abs 1 HSchG sieht vor, dass Hinweisgebende prüfen sollen, ob sie einen Hinweis zunächst gegenüber einer internen Stelle geben können. Einer externen Stelle sollen Hinweise vor allem dann gegeben werden, wenn die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat.