2 Raumordnung, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Raumordnung
Der Raumordnung kommt im Bauverfahren eine große Rolle zu. Hier entscheidet sich, welche Rechte für die Umsetzung eines Baus vom zu bebauenden Grundstück abgeleitet werden können. In der Praxis spielt auch die Widmung der benachbarten Grundstücke eine große Rolle, obwohl es nach der Rechtsprechung des VwGH nur auf die Widmung des zu bebauenden Grundstückes ankommt. Es besteht ein Recht darauf, das Grundstück entsprechend seiner Widmung nutzen zu dürfen. Daraus abgeleitet wären mögliche Konfliktpotentiale zwischen anders gewidmeten benachbarten Grundstücken bereits im Flächenwidmungsverfahren zu lösen.