Rechnungsausstellungspflicht
Ein Unternehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Rechnungen für Lieferungen und sonstige Leistungen im Inland auszustellen. Ist der Unternehmer zur Ausstellung verpflichtet, so muss er dieser Verpflichtung binnen 6 Monaten nach Ausführung des Umsatzes nachkommen. Die formelle und inhaltliche Gestaltung von Rechnungen findet sich im Bereich des Umsatzsteuerrechts in § 11 UStG. Die Rechnungsausstellungspflicht betrifft alle Unternehmer iSd UStG, die an einen anderen Unternehmer oder eine nichtunternehmerische juristische Person liefern oder leisten. Zudem ist eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung auch in manchen Fällen, in denen an Konsumenten geleistet wird, einzuhalten.