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Dokument-ID: 570237
8.1.1 Baurechtliche Anlagenbewilligung
Das Baurecht stellt ein breites Feld des modernen privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts dar, durch welches sowohl Errichtungs-, Abnahme- und Eigentumsverhältnisse mit den dazugehörigen privatrechtlichen Beziehungen als auch die Verwirklichung der öffentlichen Interessen der mit der Bauführung verbundenen Maßnahmen durch eine entsprechende Baubewilligung durch öffentlich-rechtliche Vorschriften geregelt werden.