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Claudia Reithmayer-Ebner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.1 Werden für die Errichtung bzw den Betrieb der Betriebsanlage mehrere Bewilligungen benötigt? – Bewilligungskumulation

Will man eine Betriebsanlage bauen bzw betreiben, benötigt man oft nicht nur eine Genehmigung nach einem Gesetz, sondern eine Vielzahl an Genehmigungen, durch die jeweils andere Aspekte abgehandelt werden sollen. So wird man für die meisten Betriebsanlagen nicht nur eine Betriebsanlagengenehmigung nach der Gewerbeordnung, sondern auch eine Bau- bzw Benützungsbewilligung nach der Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes benötigen. Auch könnte eine Bewilligung nach dem jeweiligen Naturschutzgesetz des Bundeslandes, nach dem Forstgesetz, dem Wasserrechtsgesetz uvm notwendig sein.

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