2.1 Umweltstrafrecht
Das Strafgesetzbuch • [Fußnote: Vgl Strafgesetzbuch – StGB (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296).] beinhaltet nicht nur Strafen wie Körperverletzung und Betrug, sondern auch eine Reihe von Tatbeständen, die sich mit der Umwelt und mit Betriebsanlagen • [Fußnote: Es ist aber anzumerken, dass es nicht nur im Strafgesetzbuch Strafbestimmungen zum Umwelt- und Anlagenrecht gibt, sondern auch andere Gesetze solche enthalten, die dem Strafrecht unterliegen. Beispiele sind das Artenhandelsgesetz oder das Lebensmittelsicherheits- und -verbraucherschutzgesetz.] auseinandersetzen. Lange waren diese Bestimmungen wenig beachtet und fristeten ein Schattendasein. Durch die Richtlinie 2008/99/EG über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht wurden zusätzlich neue Tatbestände in das österreichische Umweltstrafrecht übernommen. Dies hat zwar nicht zu einer plötzlichen Häufung von Umweltdelikten geführt, verbreitert aber mögliche Haftungen aus dem Strafrecht heraus.