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Dokument-ID: 091317
Mineralrohstoffgesetz (MinroG)
§ 118. Bergbauanlagen
Unter einer Bergbauanlage ist jedes für sich bestehende, örtlich gebundene und künstlich geschaffene Objekt zu verstehen, das den im § 2 Abs. 1 angeführten Tätigkeiten zu dienen bestimmt ist.