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Dokument-ID: 781487
11.6 Interner Notfallplan
Interner Notfallplan – Inhalt
Inhaber von Betrieben der oberen Klasse haben gem § 84h Abs 1 GewO 1994 bzw § 59h Abs 1 AWG 2002 nach Beteiligung des Betriebsrates – sofern ein solcher besteht – und der Beschäftigten ihres Betriebes einschließlich des relevanten langfristig beschäftigten Personals von Subunternehmen einen internen Notfallplan zu erstellen.