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Dokument-ID: 649228
4.3.5 Inertisieren
Durch Zugabe von gasförmigen Inertstoffen (zB Stickstoff, Kohlendioxid, Edelgasen), Wasserdampf oder auch von pulverförmigen Inertstoffen, kann die Bildung explosionsfähiger Gemische verhindert werden.