2.3.6 Inverkehrbringen
Wesentlicher Inhalt der ExSV ist das Konformitätsbewertungsverfahren als voraussetzendes Element für das Inverkehrbringen von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten, auf die die Verordnung anzuwenden ist. Die diesbezüglichen Anforderungen wurden gleichlautend von der diesen Sachbereich regelnden EU-Richtlinie 2014/34 in die ExSV übernommen und sind in den Anhängen zur ExSV wiedergegeben. Die Systematik der Vorgangsweise folgt dabei, wie in allen EU-Richtlinien, die als Vorschriften zur Harmonisierung der Inverkehrbringungsbedingungen für Produkte erlassen wurden, die auf den Gemeinschaftsmarkt der EU gebracht werden, unabhängig davon, ob sie im EU-Inland hergestellt oder aus Drittländern eingeführt werden, einem gleichgestalteten Schema: