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Dokument-ID: 379769
5.3 Elektrofachkraft und elektrisch unterwiesene Person
Eine Elektrofachkraft im Sinne der ESV 2012 zeichnet sich durch folgende Kenntnisse aus:
- Kenntnisse der Elektrotechnik,
- Erfahrung mit elektrotechnischer Arbeit,
- Kenntnisse der Anlage bzw Anlagenart, an der gearbeitet wird, und praktische Erfahrung mit der durchzuführenden Arbeit,
- Kenntnisse der Gefahren, die während der Arbeit bestehen und der adäquaten Sicherheitsmaßnahmen,
- Fähigkeit zu erkennen, ab wann bei sich ändernden äußeren Umständen ein sicheres Arbeiten nicht mehr möglich ist.