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Walter Rauter | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Elektrofachkraft und elektrisch unterwiesene Person

Eine Elektrofachkraft im Sinne der ESV 2012 zeichnet sich durch folgende Kenntnisse aus:

  • Kenntnisse der Elektrotechnik,
  • Erfahrung mit elektrotechnischer Arbeit,
  • Kenntnisse der Anlage bzw Anlagenart, an der gearbeitet wird, und praktische Erfahrung mit der durchzuführenden Arbeit,
  • Kenntnisse der Gefahren, die während der Arbeit bestehen und der adäquaten Sicherheitsmaßnahmen,
  • Fähigkeit zu erkennen, ab wann bei sich ändernden äußeren Umständen ein sicheres Arbeiten nicht mehr möglich ist.

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