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Ulrike Riedl | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3.3 Zündquelle: Elektrizität

Elektrische Betriebsmittel sind gemäß den Vorschriften DIN EN 50281-1-2/DIN VDE 0165 staubexplosionsgeschützt auszuführen.

Für Zone 22 müssen Betriebmittel so gebaut sein, dass sich im Inneren weder explosionsfähige Staub/Luft-Gemische noch gefährliche Staubablagerungen bilden können. Diese Bedingungen sind erfüllt, wenn die Betriebsmittel mindestens der Schutzart IP 54 entsprechen.

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