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Dokument-ID: 981515
7.3 Bautechnische und konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen
Können die sekundären Schutzmaßnahmen die erforderliche Sicherheit nicht gewährleisten, sind zusätzlich bau- bzw konstruktionstechnische Maßnahmen, auch in Kombination zu treffen, um die schädlichen Auswirkungen einer möglichen Explosion so zu begrenzen, dass die Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen nicht gefährdet wird bzw die Auswirkungen auf ein unbedenkliches Ausmaß abgemildert werden.