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Dokument-ID: 981508
7.2 Sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen
Mit sekundären Schutzmaßnahmen soll das Wirksamwerden vorhandener potenzieller Zündquellen vermieden werden. Sie müssen geeignet sein, wirksame Zündquellen auszuschalten oder die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens in technisch ausreichend sicherer Weise zu verringern. In der Praxis wird das strikte Vermeiden von potenziellen Zündquellen nicht mit 100%iger Sicherheit möglich sein, sodass sich zusätzliche Schutzmaßnahmen für notwendig erweisen.