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Gerald Junker | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Vermeidung von Zündgefahren durch nicht-elektrische Geräte

Begriff „Nicht-elektrische Geräte“

Darunter versteht man ein Gerät, das seine bestimmungsgemäße Funktion mechanisch erfüllen kann. Für den Explosionsschutz bedeutet das, dass sich der Umfang der getroffenen Maßnahmen merkbar von dem für elektrische Geräte unterscheidet.

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