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Neu Dokument-ID: 294765

Regina Holleis - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

15 Lagerung von Sprengmitteln

Die Lagerung von Sprengmitteln wird nicht nur im 1. Abschnitt der Sprengarbeitenverordnung, BGBl II Nr 358/2004 geregelt, sondern auch im Bundesgesetz über die Schieß- und Sprengmittelpolizei (Sprengmittelgesetz 2010 – SprG) BGBl I Nr 121/2009 und in der im § 35 in diesem Gesetz erlassenen Verordnung der Bundesministerin für Inneres über Lager für Schieß- und Sprengmittel (Sprengmittellagerverordnung – SprLV) – BGBl II Nr 483/2010.

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