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Dokument-ID: 1028350
9.3 Fahrzeuge in Explosivstoffbetrieben
Wenn Fahrzeuge in Betrieben eingesetzt werden, in denen Explosivstoffe hergestellt oder gelagert werden, ist das naturgemäß mit besonderen Gefahren verbunden. Daher wurde in Deutschland eine Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR) entwickelt, die danach trachtet, gefährliche Wechselwirkungen zwischen Fahrzeugen und Explosivstoffen auszuschließen.