9.6.1 Kältemittel – Vorbeugende Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen umfassen ua die Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen. Sollten im Zuständigkeitsbereich der Gefahrenabwehrbehörden Betriebe oder technische Einrichtungen mit großen Kälteanlagen wie Kühlhäuser oder Eissporthallen sein, so sind diese in der Regel in entsprechenden Alarm- und Einsatzplänen aufgeführt. Aber auch übliche Klima- und Kälteanlagen in größeren Gebäuden wie beispielsweise Büro- und Geschäftshäuser oder Verkaufs- und Versammlungsstätten sind im Rahmen einer Einsatzplanung unter dem Gesichtspunkt des Vorhandenseins von Kältemitteln durchaus zu betrachten.