8.7 Lagerung von Biogas
Als Gaslager ist der Raum oder Bereich im Freien bezeichnet, in welchem der oder die Gasspeicher (Gasbehälter) aufgestellt ist bzw sind.
Gasspeicher
Gasspeicher (Gasbehälter) müssen gasdicht, druckfest und korrosionsbeständig gegenüber Biogas und – je nach Standort bzw Art der Aufstellung (im Freien, in Räumen) – beständig gegen UV-Licht, Temperatur und Witterung sein. Als Schutzmaßnahme für den Gasspeicher muss eine unzulässige Änderung des Innendrucks im Fermenter durch jederzeit wirksame Sicherheitseinrichtungen verhindert werden.