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Dokument-ID: 326943
6.2.2 Abfüllen von Acetylenflaschen
In Flaschenabfüllräumen und Räumen zur Flascheninstandhaltung sollte eine Gaswarnanlage installiert sein.
Da Acetylenflaschen geringfügigen Lösemittelverlusten, abhängig von den Gasentnahmebedingungen, unterworfen sind, ist vor erneuter Acetylenfüllung eine Ergänzung des Lösemittels erforderlich.