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Dokument-ID: 327528
13.4.7 Prüfung und Kontrolle
Vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsplätzen mit Bereichen, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphären auftreten können, ist eine Überprüfung der Sicherheit der Gesamtanlage erforderlich. Nach sicherheitsrelevanten Änderungen oder Schadensereignissen ist eine Überprüfung der Sicherheit der Gesamtanlage ebenfalls erforderlich.