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Dokument-ID: 327162
14.2 Gefährdungsermittlung
Bei der Gefährdungsermittlung müssen alle realistisch denkbaren Gefahren und Gefährdungsereignisse festgestellt werden, die bei Betrieb, Wartung, Reparatur und Störung der Anlage auftreten können. Hierzu können beispielsweise die Verfahren angewandt werden, die in Anhang B der ÖNORM EN ISO 12100 beschrieben sind.