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Dokument-ID: 1136426
1.3.4 Vorschriften Explosionsschutz und Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
Im § 15 schlägt die VbF 2023 lediglich ein Explosionsschutzkonzept vor, das gegebenenfalls in Ermangelung anderer, strengerer oder gleichwertiger Sicherheitsmaßnahmen im Ex-Schutz umzusetzen ist: