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Dokument-ID: 319443
1.3.1 Inverkehrbringen von ATEX-Produkten
„Inverkehrbringen“ bedeutet, Produkte entgeltlich oder unentgeltlich zum ersten Mal auf dem Markt der Europäischen Union zum Zwecke des Vertriebs und/oder der Verwendung im Hoheitsgebiet der EU bereitzustellen.