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Neu Dokument-ID: 327355

EC Europäische Kommission | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.2.2 Beurteilungsmaßstäbe

Die Beurteilung der Explosionsgefahr ist unabhängig von der Einzelfrage durchzuführen, ob Zündquellen vorhanden sind oder auftreten können.

Folgende vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit Explosionen mit gefährlichen Auswirkungen auftreten können:

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