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Josef Kerschhagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5.1 Grundlagen

Grundlage: Richtlinie Art 95 EG-Vertrag

Die Explosionsschutzverordnung (ExSV) ist die Umsetzung der „ATEX-Richtlinie“ 94/9/EG. In dieser wurden erstmals grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für nichtelektrische Geräte festgelegt, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Des Weiteren gilt sie für Geräte in Bereichen, wo wegen Staubbildung Explosionsgefahr besteht sowie für Schutzsysteme und für Vorrichtungen (auch außerhalb von Ex-Bereichen), die zur sicheren Funktionsweise von Geräten und Schutzsystemen beitragen.

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