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Dokument-ID: 279903
7.3.4 Erdgastankstellen – sekundärer Explosionsschutz
Wirksame Zündquellen
Grundsätzlich dürfen in Bereichen, die als Explosionsschutzzonen eingestuft wurden, keine wirksamen Zündquellen vorhanden sein. Potentielle Zündquellen sind zu vermeiden oder auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken. Es dürfen nur die für den Betrieb unbedingt erforderlichen Arbeitsmittel verwendet werden. Elektrische Anlagen müssen, soweit es möglich ist, außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche angeordnet werden.