Neu
Dokument-ID: 971920
17.3.3 Brandschutztechnik und abwehrender Brandschutz
Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
Die OIB-Richtlinie 2.1 schreibt im Pkt 3.7 entsprechend der jeweiligen Netto-Grundfläche je Geschoß für Produktions- und Lagerräume eines Betriebsbaus unterschiedliche Einrichtungen der Rauchentlüftung und Wärmeableitung vor: