Neu
Dokument-ID: 816130
6.7 Unterweisung in explosionsgefährdeten Bereichen
Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur von besonders geschultem und unterwiesenem Personal durchgeführt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen sind durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG festgelegt (§ 12, § 14 ASchG) und in der Verordnung hinsichtlich Explosionsschutz konkretisiert (§ 6 VEXAT). Die Arbeitnehmer sind über Folgendes zu informieren: