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Dokument-ID: 649311
5.2.4 Schutz vor Brand oder Explosion
Brände oder Explosionen mit gefährlichen Auswirkungen können auftreten, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Lösemitteldämpfe, -nebel oder -tröpfchen liegen in einer bestimmten Konzentration vermischt mit Luft oder brandfördernden Stoffen vor.
- Sie liegen in gefahrdrohender Menge vor.
- Es sind wirksame Zündquellen vorhanden.