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Dokument-ID: 319445
11.3.2 Inbetriebnahme von ATEX-Produkten
Inbetriebnahme bedeutet die erste Verwendung der in der Richtlinie 94/9/EG genannten Produkte innerhalb der EU durch ihren Endanwender.
Bemerkungen:
Unter die Richtlinie 94/9/EG fallende Produkte werden mit ihrer ersten Verwendung in Betrieb genommen.