© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 816105

Marcus Herzog | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Arbeitsfreigabe in explosionsgefährdeten Bereichen

Allgemeines

Eine Arbeitsfreigabe ist für folgende Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen vorzusehen:

  • Arbeiten mit offenen Flammen oder Arbeiten, bei denen Funkenbildung oder ein Erhitzen von Teilen auf eine Temperatur von mehr als 80 % der Zündtemperatur eines brennbaren Arbeitsstoffes der explosionsfähigen Atmosphäre eintreten kann (Feuer- und Heißarbeiten)
  • Befahren (Inspektion) und Arbeiten (wie Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und Störungsbehebung) in oder an Betriebseinrichtungen (wie Behältern, Silos, Rohrleitungen, Schächten oder Gruben), die brennbare Arbeitsstoffe enthalten, enthalten haben oder in denen sich explosionsfähige Atmosphären ansammeln können
  • Arbeiten, für deren Dauer eine temporäre Zoneneinstufung oder -umstufung erfolgen muss (§ 12 Abs 2 bzw § 12 Abs 3 VEXAT)
  • Arbeiten, für die im Rahmen der Erstellung des Explosionsschutzdokuments eine diesbezügliche Festlegung erfolgte

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Explosionsschutz im Betrieb in unserem Shop! Zum Shop