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Dokument-ID: 824829
1.3 Das Druckgerätegesetz 2016 – Ermittlung der Modulkategorie
Nach Art 14 Abs 3 der EU-RL bzw § 17 Abs 1 DDGV hat der Hersteller von Druckgeräten diese einem Konformitätsbewertungsverfahren entsprechend der Modulkategorie, dem das jeweilige Druckgerät zuzuordnen ist, zu unterziehen. Der Hersteller kann sich auch für ein Verfahren entscheiden, das für eine höhere Kategorie vorgesehen ist, sofern es eine solche gibt.