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Josef Kerschhagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Zusammenspiel – ExSV 1996 und VEXAT

Die gesetzliche Systematik im Explosionsschutz ist sowohl auf europäischer Ebene wie in der Umsetzung in Österreich analog zur Maschinensicherheit aufgebaut. Es gibt eine Vorschrift – in Österreich die Explosionsschutzverordnung (ExSV) – die sich an den Hersteller oder Inverkehrbringer von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen wendet, und es gibt eine Verwendervorschrift im Arbeitnehmerschutz – die Verordnung zum ASchG über explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) – die sich an den Arbeitgeber richtet und das Verwenden von explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstellen regelt. Zwischen diesen beiden Verordnungen besteht, analog zu den Bestimmungen über Arbeitsmittel, der Vertrauensgrundsatz im Falle von nach der ExSV mit der CE-Kennzeichnung versehenen Arbeitsmitteln.

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