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Dokument-ID: 1136422
1.3.1 Lagermengen von brennbaren Flüssigkeiten in Räumen und Lagergebäuden
Jedwede Lagerung brennbarer Flüssigkeiten bedarf einer gewerbebehördlichen Genehmigung! Dabei sind nach VbF 2023 insbesondere die Lagermengen, die baulichen Ausführungen sowie die in der Verordnung bloß vorgeschlagenen Zonenkonzepte für die aktive und passive Lagerung zu beachten.