Neu
Dokument-ID: 760149
1.1.4 Sicherheitstechnische Kenngrößen und Übertragbarkeit auf technische Anwendungen
Maßgeblicher Bestandteil für die Beurteilung von Explosionsgefahren ist die Kenntnis der charakteristischen Eigenschaften und Kenndaten der brennbaren Arbeitsstoffe, die explosionsfähige Atmosphären bilden können. Die VEXAT legt hierzu in § 4 fest: