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Neu Dokument-ID: 327627

EC Europäische Kommission | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.4.8 Kennzeichnung von explosionsgefährdeten Bereichen

Wo dies erforderlich ist, kennzeichnet der Arbeitgeber nach der 1999/92/EG Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphären in einer die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdenden Menge auftreten können, an ihren Zugängen mit dem folgenden Warnzeichen:

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