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Dokument-ID: 327526
13.4.6 Durchführung von Instandhaltungsarbeiten
Die Instandhaltung beinhaltet die Instandsetzung, die Wartung und die Inspektion bzw Prüfung. Vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten sind alle Beteiligten zu informieren und die Arbeiten sind freizugeben, zweckmäßigerweise mittels eines Arbeitsfreigabesystems (siehe oben). Instandhaltungsarbeiten dürfen nur durch befähigte Personen durchgeführt werden.