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Dokument-ID: 1174572
15.9 Sprengarbeitenverordnung BGBl II Nr 368/2023
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Sprengarbeitenverordnung – SprengV), novelliert mit Dezember 2023, trifft ebenfalls Aussagen zur Lagerung und Umgang mit Sprengmitteln.