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Josef Kerschhagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5.4 Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Auch nach der ExSV ist der Hersteller verpflichtet, eine Kennzeichnung der Geräte und Schutzsysteme vorzunehmen sowie eine Konformitätserklärung zu erstellen.

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